Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt; vor Vervielfältigung und/oder Weitergabe setzen Sie sich bitte mit dem Rechte-Inhaber in Verbindung: Peter J. Gollnik, Nierott 30, 24214 Gettorf
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Wegen genau 36,94 Euro saß die 30-Jährige diesmal auf der Anklagebank des Neumünsteraner Amtsgerichts: Ladendiebstahl, nicht das erste Mal.
"Gewerbsmäßig" und "um ihre Drogensucht zu finanzieren", so die Staatsanwältin, habe die junge Frau sich im vorigen November in einem Neumünsteraner Drogeriegeschäft Kosmetika angeeignet.
Sichtlich mit Mühe folgte die ohne Anwalt erschienene russische Staatsbürgerin der Verhandlung, dann und wann Hilfe suchend zu ihrem deutschen Ehemann im Zuschauerraum blickend. Nein, nein, beteuerte sie - ganz und gar nicht habe sie stehlen wollen: "Wenn ich klaue, ich gebe zu".
Der Ladendetektiv, von dem sie festgehalten worden war, hatte das anders gesehen: "Die Dame kam mit zwei Herren herein; sie haben sich im Laden sofort getrennt, die waren richtig schnell".
So schnell, dass er schon im Geschäft zufasste ("das war also noch nicht vollendeter Diebstahl"): Eine Tube Zahnpasta hatte die 30-Jährige da in der Tasche, ein Nagelset wurde im Polizeiprotokoll notiert, Kosmetika - und nicht das geringste Bargeld zum Bezahlen. Das habe der eine ihrer Begleiter erledigen wollen, beteuerte sie vor Gericht.
So recht überzeugte sie damit nicht - zumal ihr Strafregister bereits einschlägig gefüllt ist; schlimmer noch: Beinahe unmittelbar vor der jüngsten Tat hatte sie ebenfalls in Neumünster vor Gericht gestanden; sechs Monate Haft, bis 2006 ausgesetzt zur Bewährung, hatte das Urteil damals gelautet; die Bewährung gebaut auf ihr damaliges Versprechen, sie werde eine Drogenentzugstherapie antreten.
Wie es denn damit stehe, fragte der Richter. Das sei "so weit weg", man müsse so lange warten - nein, sie habe sich noch nicht angemeldet, so die Angeklagte. Ihre Bewährungshelferin: "Sie braucht manchmal einen Schubs, ein bisschen hakt es".
Als die Staatsanwältin auf zwei Monate Haft und die Zusammenziehung mit der Bewährungsstrafe auf insgesamt sieben Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung, plädierte ("wenn Sie die Chance nicht nutzen, dann gehen Sie in den Bau, und den Entzug dort sollten Sie sich sparen"), strahlte die junge Frau. Zu früh.
Das Urteil: Ein Monat Haft - womit die Bewährung verwirkt wäre. Begründung: "Das hat gar keinen Eindruck gemacht auf Sie".
Einen allerletzten Weg wies ihr der Richter aber doch: Nach dem Betäubungsmittelgesetz kann die Strafe "zurückgestellt" werden bei Antritt einer Therapie. Das Urteil wird sie annehmen.
PETER J. GOLLNIK / 24. März 2004
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